Erstellung Ihres Sozialkonzeptes
Für Spielhallenbetreiber und für die Aufsteller von Spielautomaten nach § 33c GeWo.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sozialkonzept auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.
Das Sozialkonzept muss unter anderem beinhalten:
- Ihre Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung problematischen und pathologischen Glücksspiels
- die Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten für das Thema Glücksspielsucht in Ihrem Unternehmen
- welche Hilfen Sie den betroffenen Glücksspielern anbieten oder vermitteln
- wie Sie die Einhaltung der Vorgaben und den Erfolg Ihrer Maßnahmen kontrollieren
- Angaben zur Anpassung und Weiterentwicklung Ihres Konzeptes in der Zukunft.